Informationen zur Ausleihe
Ausleihe
Jede Person vom 16. Altersjahr an ist berechtigt, die Zentralbibliothek Zürich unentgeltlich zu benutzen. Nähere Hinweise dazu finden Sie in den Benutzungsbestimmungen.
Bei erstmaliger Benutzung schreiben Sie sich mit unserem Online-Formular Neueinschreibung ein. Ihren Benutzungsausweis erhalten Sie gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises oder der Legitimationskarte an allen Schaltern der Zentralbibliothek Zürich. Die Einschreibung gilt zugleich für alle Bibliotheken, die dem Informationsverbund Deutschschweiz (IDS) angeschlossen sind.
Dokumente, die keiner Ausleihbeschränkung unterliegen, können nach Hause ausgeliehen werden. Die Ausleihfrist von Dokumenten beträgt vier Wochen. Die Frist wird nach vier und acht Wochen automatisch verlängert, falls keine andere Bestellung vorliegt. Nach Ablauf der automatischen Fristverlängerungen kann das Dokument drei Mal über das Benutzungskonto online verlängert werden. Ausgeliehene oder im Lesesaal benutzte Bestände können von der Bibliothek auf das Ende der vierwöchigen Leih- oder Verlängerungsfrist zurückgerufen werden.
Die Ausleihe kann nur durch Vorlage des Buches erneuert werden.
Die Rückgabe kann auch per Post erfolgen, wenn eine dem Wert der Sendung entsprechende Versicherung gewährleistet ist.
Bücher und Zeitschriften des Lesesaalbereichs gehören zum Präsenzbestand und stehen Ihnen zur Nutzung innerhalb der Zentralbibliothek zur Verfügung. Bücher, die über hundert Jahre alt sind, werden ebenfalls nicht nach Hause ausgeliehen. Es können maximal 50 Dokumente gleichzeitig ausgeliehen werden.
Bestände mit den Signaturen GA-GV (ohne GG, aber inkl. GGN), FA-FY (ohne FF, aber inkl. FFN), Fenn, HA-HV, NABM, TA-TV, UA-UU, XA-XXN befinden sich im frei zugänglichen Bereich (Freihand 02, 03 und 04). Erwünschte Bücher können dort aus dem entsprechenden Gestell selbst entnommen und am Freihandschalter im Katalogsaal oder im Lesesaal zur Ausleihe verbucht werden.
Auf Wunsch können Dokumente auch mit dem kostenpflichtigen Postversand (CHF 10.- pro Band) an die Wohnadresse (nur Inland) oder per IDS-Kurier an eine angeschlossene IDS-Bibliothek geliefert werden (siehe Dokumentversand von Büchern). Zeitschriftenartikel aus dem Printbestand der Zentralbibliothek Zürich können online als Papier- oder PDF-Kopie bestellt werden (CHF 10.- pro 20 Seiten).
Rückruf, Mahnung, Ersatz von Verlusten
- Ein Rückruf erfolgt bei Vormerkung eines anderen Bestellers nach Ablauf von vier Wochen.
- Eine Erinnerung erfolgt nach Ablauf von drei Monaten Ausleihe.
- Rückruf und Erinnerung sind gebührenfrei.
- Nach erfolglosem Rückruf bzw. erfolgloser Erinnerung wird nach zehn Tagen die gebührenpflichtige 1. Mahnung verschickt.
- Nach erfolgloser 1. Mahnung erfolgt nach zehn Tagen die gebührenpflichtige 2. Mahnung. Nach erfolgloser 2. Mahnung wird nach zehn Tagen die gebührenpflichtige 3. Mahnung versandt, mit der die Wiederbeschaffung des ausgeliehenen Werkes auf Kosten des Benutzers angekündigt wird. Gleichzeitig tritt eine Benutzersperre bis zur Erfüllung der Forderungen der Bibliothek in Kraft. Die Bibliothek behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Bitte beachten Sie, dass die Gebührenbelastung automatisch nach Ablauf der gesetzten Frist eintritt.
- Für geschuldete Gebühren und Kosten kann die Bibliothek einen Vorschuss verlangen.
- Wir bitten Sie, Bücher, die Sie nicht mehr brauchen, vor Ablauf der Ausleihfrist zurückzubringen, ohne eine Aufforderung zur Rückgabe abzuwarten.
Mahngebühren
- Rückruf innerhalb von drei Monaten gebührenfrei.
- Erinnerung nach Ablauf von drei Monaten gebührenfrei.
- 1. Mahnung: CHF 10.- pro Buch
- 2. Mahnung: CHF 20.- pro Buch (10 + 10)
- 3. Mahnung: CHF 35.- pro Buch (10 + 10 + 15)
