Darf man von Nachbarbäumen herüberhängendes Obst ernten? Wie soll Diebstahl bestraft werden? Und wie der Betrug mit Massen oder mit Waagen? Solche und viele andere Fragen sind im Sachsenspiegel, dem ältesten deutschen Rechtsbuch, geregelt.

Eike von Repgow zeichnete zu Beginn des 13. Jahrhunderts die mündlich überlieferten Rechtsgewohnheiten im Auftrag eines Grafen auf und schuf damit zugleich eines der frühesten deutschen Prosawerke. Die Bestimmungen umfassen einerseits das in Sachsen geltende Recht der Bauern (Landrecht), andererseits das gesamteuropäische Lehnrecht, das die Ordnung der Feudalherren regelt.

Die Normen im Sachsenspiegel sind religiös begründet. In Paragraf 43 auf der hier abgebildeten Seite werden Sklaverei und Leibeigenschaft verworfen: Da der Mensch Gottes Ebenbild sei, gehöre er nur ihm und sonst niemandem.

Der Text ist in zahlreichen mittelalterlichen Handschriften überliefert und erschien 1474 zum ersten Mal im Druck. Die hier abgebildete Seite stammt aus einem Exemplar, das Anton Sorg 1481 in Augsburg gedruckt hatte und das sich im Besitz des Zürcher Säckelmeister Dominikus von Frauenfeld (gest. nach 1515) befand. Ein Zürcher Ratsherr schenkte das Buch 1635 der Stadtbibliothek Zürich.


- Christian Scheidegger
Alte Drucke und Rara