Lehrbrief von Caspar Hofmeister, ausgestellt von Abraham Uffelmann. (Bild: ZB Zürich, Ms. Z X 601)

Heutzutage sieht ein Fähigkeitszeugnis ganz anders aus als im 18. Jahrhundert. In unserem Beispiel sehen Sie einen wunderschönen kalligraphierten, auf Pergament geschriebenen und mit Zeichnungen verzierten Lehrbrief aus dieser Zeit. Er wurde vom Schreibmeister Johann Jakob Roschi illustriert. Die kunstvollen Ornamente unterstrichen die Bedeutung und den Wert des Dokuments. Sie trugen auch zur Fälschungssicherheit bei.

Der Lehrmeister Abraham Uffelmann stellte diesen Lehrbrief seinem Lehrling Caspar Hofmeister aus Zürich am 1. Juli 1784 aus. Dieser absolvierte seine dreijährige Lehre im Gastgewerbe im Gasthof zum Falken in Bern. Im Abschlusszeugnis wird Caspar Hofmeister von seinem Lehrmeister als treu, ehrlich, sittsam, fleissig und bescheiden beschrieben. Abraham Uffelmann war in diesem Zeitraum Pächter in diesem Gasthof.

Im 18. Jahrhundert bildeten die Meister, wie heute die Berufsbildner, die Lehrlinge drei bis vier Jahre aus. Der Ruf des Meisters galt oft als Garantie für eine erfolgreiche Ausbildung. Nach bestandener Gesellenprüfung wurden die Auszubildenden mit einer Zeremonie «freigesprochen» und konnten dann als Gesellen weiterarbeiten. Nach der Lehre gingen viele auf Wanderschaft, auch bekannt als Wanderjahre, um ihre erlernten Kenntnisse zu vertiefen und Lebenserfahrung zu sammeln. Auf der Wanderschaft führten die Gesellen ein Wanderbuch. Darin wurden an jeder Station Arbeitszeugnisse, Städtesiegel und Zollstempel eingetragen. Dies diente als Nachweis ihrer Reise und Arbeit.

Die Grundlagen für das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis, wie wir es heute kennen, wurden mit der Einführung des ersten Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1930 geschaffen. Es ist ein offizielles Dokument für die Qualifikation nach einer abgeschlossenen Lehre.

Das Digitalisat des Lehrbriefs von Caspar Hofmeister ist samt Schuber auf e-manuscripta publiziert.


- Franka Liersch
Lernende Fachfrau für Information und Dokumentation